Kfz-Vollkasko trotz Schufa – gibt es Besonderheiten in Ihrem Fall?

Die Sicherheitsvorkehrungen bei Verträgen sind allgegenwärtig: Vermieter fordern Kautionen, Banken verlangen Sicherheiten für Kredite, und auch Mobilfunkanbieter setzen auf Absicherungen vor der Ratenzahlung teurer Handys. Da liegt die Frage nahe, ob Versicherer ähnlich restriktiv sind, wenn es um Vollkaskoversicherungen trotz Schufa geht. Zwar können wir nicht alle möglichen internen Versicherungsrichtlinien behandeln, aber wir können Sie beruhigen: Der Abschluss einer Vollkasko trotz Schufa ist keineswegs ausgeschlossen, und die spezifischen Vertragsbedingungen stellen keine unüberwindbaren Barrieren dar.


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Wie sich Versicherer bei Vollkasko trotz Schufa absichern

Der Abschluss einer Versicherung gestaltet sich trotz Schufa-Eintrag einfach im Vergleich zu anderen Verträgen. Das gilt auch für Vollkaskoversicherungen. Der Grund liegt darin, dass Versicherungsprämien stets im Voraus bezahlt werden und die Versicherung nur für Schäden aufkommen muss, die zu einem Zeitpunkt entstanden sind, als keine Zahlungsrückstände bestanden. Ist dies der Fall, kann die Versicherung den Vertrag vorübergehend ruhen lassen oder im schlimmsten Fall kündigen. Dies stellt einen erheblichen Unterschied zu Verträgen dar, bei denen Sie Leistungen nutzen und erst später bezahlen. Solche Verträge können auch bei den Gesellschaften zu echten finanziellen Belastungen führen.

Ein weiterer Grund für die relative Leichtigkeit beim Abschluss einer Vollkasko trotz Schufa liegt darin, dass eine Kfz-Versicherung eine Pflichtversicherung ist. Obwohl Kaskoversicherungen als Zusatzversicherungen gelten und nicht unter das Pflichtversicherungsgesetz fallen, werden Ablehnungen dadurch seltener. Das liegt vor allem daran, dass es für die Gesellschaft ein Arbeitsaufwand wäre, Sie stattdessen zu einer Haftpflichtversicherung für Ihr Auto zu überreden.

Dennoch bedeutet dies nicht, dass Vollkaskoversicherungen bei Schufa-Einträgen keine Sicherheiten verlangen können. Die spezifischen Bedingungen eines Schufa-Eintrags sind jedoch nicht Bestandteil des Vertrags. Wenn Sie als Kunde akzeptiert werden, erhalten Sie den gleichen Versicherungsschutz wie jeder andere Nutzer des Tarifs. Mögliche Sicherheiten, die ein Versicherer dennoch verlangen könnte, sind mitunter die Vorauszahlung.

Wie funktioniert die Vorauszahlung?

Zwar zahlen Sie im Grunde jede Versicherung im Voraus, aber aufgrund eines Schufa-Eintrags und einer negativen Bonitätsprüfung könnte der Versicherer verlangen, dass Sie zumindest einen beträchtlichen Teil des Jahresbeitrags im Voraus leisten. Typischerweise können Sie die Vollkasko monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen, wobei die Fälligkeit jeweils zu Beginn des Zahlungszeitraums liegt. Wenn Ihre Bonitätsauskunft Hinweise auf Schufa-Einträge enthält, kann Ihnen der Versicherer die monatliche Zahlungsoption verweigern.

Trotz dieser speziellen Bedingungen entstehen Ihnen keine echten Nachteile durch die Vollkasko trotz Schufa. Zwar mag dies zunächst nachteilig erscheinen, aber längere Zahlungszeiträume sind generell empfehlenswert. Jede Buchung verursacht für die Versicherung einen Arbeitsaufwand, der letztlich als höherer Beitrag an Sie als Kunden weitergegeben wird. Wenn Sie den Jahresbeitrag vergleichen, indem Sie verschiedene Zahlungszeiträume wählen, werden Sie feststellen, dass die Gesamtsumme für ein Jahr höher ausfällt, wenn Sie monatlich bezahlen. Bereits bei einer vierteljährlichen Zahlung erhalten Sie einen Rabatt auf den Beitrag, der bei halbjährlicher und jährlicher Zahlung weiter steigt.

Die Verträge der Vollkasko bleiben trotz Schufa gleich

Hinsichtlich der Vertragsinhalte brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, dass ein Schufa-Eintrag zu schlechten Änderungen führt. Sie wählen einfach den Tarif der Vollkasko aus, der Ihren Bedürfnissen entspricht. Viele Tarife bieten Basis- und Komfortprodukte an, wobei die Komfortvariante gegen Aufpreis weitere zusätzliche Leistungen bietet. Ein Versicherer wird den Vertrag nicht speziell für Sie ändern, nur weil Ihre Bonitätsprüfung negativ ausfällt. Der administrative Aufwand wäre zu hoch.

Es gibt jedoch Dinge, die Sie als Versicherungsnehmer selbst ändern können, um die Kosten zu senken. Diese Änderungen betreffen in erster Linie die Selbstbeteiligung und die Werkstattbindung.

• Werkstattbindung: Bei einer Werkstattbindung verpflichten Sie sich, Schäden an Ihrem Fahrzeug nur in ausgewählten Werkstätten reparieren zu lassen, die mit Ihrer Vollkaskoversicherung zusammenarbeiten. Diese Werkstätten können unabhängige Betriebe oder Ketten sein, während Vertragswerkstätten seltener akzeptiert werden. Bei einem finanzierten oder geleasten Fahrzeug kann eine Werkstattbindung jedoch im Widerspruch zum Finanzierungs- oder Leasingvertrag stehen, daher ist es wichtig, dies im Voraus zu klären. Trotz Werkstattbindung haben Sie jedoch das Recht, eine Werkstatt Ihrer Wahl aufzusuchen. In diesem Fall ist die Versicherung jedoch nicht verpflichtet, die gesamte Höhe der Reparaturkosten zu übernehmen. Ein Teil der Kosten wird in der Regel Ihnen auferlegt, unabhängig davon, ob eine Selbstbeteiligung fällig ist.

• Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung ist eine weitere Möglichkeit, den Vertrag anzupassen. Bei einer Selbstbeteiligung zahlen Sie im Schadensfall einen festgelegten Betrag selbst. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann vertraglich festgelegt und von Ihnen bestimmt werden. Niedrige Selbstbeteiligungen beginnen oft bei 150,00 Euro, während hohe Selbstbeteiligungen einen vierstelligen Betrag erreichen können.

Eine hohe Selbstbeteiligung wirkt sich positiv auf den Versicherungsbeitrag aus. Viele Versicherungsnehmer entscheiden sich daher für eine höhere Selbstbeteiligung. Es ist jedoch wichtig, die finanziellen Auswirkungen einer solchen Entscheidung zu berücksichtigen, da Sie die Selbstbeteiligung bei jedem Schadensfall entrichten müssen, möglicherweise direkt an die Werkstatt. Es ist ratsam, die Selbstbeteiligung bereits bei Vertragsbeginn zur Seite zu legen, um sicherzustellen, dass das Geld im Fall der Fälle verfügbar ist. Denn Schäden am Fahrzeug treten häufig dann auf, wenn man ohnehin finanziell belastet ist.

Sparen bei der Vollkasko trotz Schufa

Sie wissen nun, dass ein Schufa-Eintrag keinen Einfluss auf die Bedingungen einer Vollkasko hat oder zu höheren Beiträgen führt. Durch kluge Zahlungsoptionen, die Wahl der Selbstbeteiligung und den passenden Tarif können Sie sogar sparen und dennoch den umfassenden Schutz der Vollkaskoversicherung genießen. Um die passende und günstige Vollkasko für Sie zu finden, bieten wir Ihnen einen Vergleichsrechner an. Dieser führt Sie durch den Vergleichsprozess, gleicht Ihre Daten mit den verfügbaren Tarifen ab und präsentiert Ihnen am Ende eine Auswahl möglicher Tarife, bei denen Sie direkt eine Versicherungsanfrage stellen können.

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Probieren Sie unseren Vergleichsrechner aus und sehen Sie selbst, wie viel Sie für Ihre Vollkasko zahlen würden. Vielleicht lohnt sich ein Wechsel Ihrer Autoversicherung für Sie und Sie können bald mit einem besseren Schutz unterwegs sein. Es gibt viele Gründe, die für den Abschluss einer Vollkaskoversicherung sprechen, die nicht nur für Neuwagen oder teure Gebrauchtwagen gilt. Selbst ein älteres Fahrzeug, das Ihnen schon seit Jahren treue Dienste leistet, ist mit einer Vollkasko wesentlich besser geschützt. Und nicht zuletzt freut sich auch Ihr Geldbeutel, wenn Sie nicht jeden Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Häufige Fragen (FAQ) zum Thema KFZ-Versicherung trotz Schufa / Bonitätsprüfung und eVB-Nummer

Der Abschluss einer KFZ-Versicherung kann für Personen mit negativer Bonität oder Schufa-Einträgen eine Herausforderung darstellen. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema und erfahren, wie Sie auch trotz Schufa-Einträgen eine KFZ-Versicherung und die notwendige eVB-Nummer erhalten können.

Ja, es ist möglich, eine KFZ-Versicherung trotz negativer Schufa zu bekommen. Einige Versicherer bieten spezielle Tarife für Personen mit schlechter Bonität an oder verzichten ganz auf die Bonitätsprüfung. Diese Tarife sind darauf ausgelegt, den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz zu gewährleisten, auch wenn eine Bonitätsprüfung negativ ausfällt.