Kfz-Versicherung trotz Schufa kündigen – so geht es korrekt
Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung trotz Schufa wechseln und den bestehenden Vertrag kündigen möchten, müssen Sie bestimmte Bedingungen wie Laufzeiten oder Kündigungsfristen beachten. Im Gegensatz zu mehrjährigen Verträgen gilt eine Kfz-Versicherung immer nur für ein Jahr, was die Kündigung erheblich erleichtert, jedoch auch schnell zu einer ungewollten Verlängerung ausarten kann. In diesem Artikel erläutern wir, worauf bei der Kündigung einer Kfz-Versicherung trotz Schufa zu achten ist und geben spezielle Tipps für den Umgang mit einem Schufa-Eintrag.
Die Kündigungsfristen: Auch bei einem Schufa-Eintrag wichtig
In der Regel läuft ein Kfz-Versicherungsvertrag für ein Jahr. Versicherer haben zwar die Möglichkeit, abweichende Laufzeiten festzulegen, doch geschieht dies in der Praxis selten. Eine Ausnahme bilden hierbei Versicherungen für Oldtimer oder Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen.
Früher endeten Kfz-Versicherungsverträge traditionell zum Jahresende, unabhängig vom Vertragsbeginn. Heute orientieren sich Versicherungsgesellschaften häufig am individuellen Vertragsbeginn, was bedeutet, dass das Versicherungsjahr nicht zwangsläufig am 31. Dezember endet. Wenn Sie beispielsweise Ihre neue Kfz-Versicherung im August abschließen, endet das Versicherungsjahr nach dieser neuen Regelung im Juli des folgenden Jahres. Daher ist es wichtig, Ihren Versicherungsvertrag vor der Kündigung genau zu überprüfen. Falls Ihr Vertrag nicht dem Kalenderjahr folgt, kann er nicht zum üblichen Stichtag, dem 30. November, gekündigt werden.
Um Ihre Kfz-Versicherung ordnungsgemäß zu kündigen, sollten Sie folgende Punkte beachten. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob ein Schufa-Eintrag vorliegt oder nicht:
• Die Kündigungsfrist: Die reguläre Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Es ist jedoch auch bei perfekter Schufa ratsam, nicht bis zum letzten Tag zu warten. Die Kündigung muss rechtzeitig vor dem Fristende bei Ihrer Versicherung eingehen. Kommt sie später an, zum Beispiel aufgrund eines verspäteten Versands, entscheidet die Versicherung, ob sie die Kündigung akzeptiert oder erst für das nächste Jahr berücksichtigt. Wenn Ihr Versicherungsvertrag tatsächlich am 31. Dezember endet, muss die Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrer Versicherung vorliegen. Ein Wechsel zu einer anderen Kfz-Versicherung würde dann zum 1. Januar erfolgen.
• Stichtag: Früher galt der 30. November als allgemeiner Kündigungsstichtag für Kfz-Versicherungen, unabhängig vom individuellen Vertragsbeginn oder einem Schufa-Eintrag. Heute variieren die Stichtage je nach Vertragsabschlussdatum. Praktisch gesehen kann jeder Tag des Jahres der neue Stichtag sein, abhängig davon, wann Ihr Kfz-Versicherungsvertrag begonnen hat. Überprüfen Sie daher rechtzeitig Ihren Vertrag und klären Sie, welcher Stichtag für Sie gilt.Falls Sie in der Situation sind, die Kündigungsfrist knapp einzuhalten, senden Sie das Kündigungsschreiben vorab per Fax oder E-Mail. Das originale Kündigungsschreiben sollte dann per Post verschickt werden, da es unterschrieben und in Papierform vorliegen muss.
• Die Kündigung: Gemäß gesetzlicher Vorschrift muss die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung trotz Schufa schriftlich und in Papierform erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist nicht möglich. Die Kündigung selbst ist jedoch unkompliziert und erfordert keine spezifischen Gründe, solange es sich um eine ordentliche Kündigung handelt. In Ihrer Kündigung sollten Sie folgende Details angeben:
- Datum der Kündigung (Ausstellungsdatum)
- Ihre Adresse und Ihr Name
- Versicherungsnummer
- Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs
- Ihre Unterschrift
Es ist wichtig, das Datum anzugeben und Ihren Namen sowie Ihre Adresse im Schreiben zu vermerken. Noch entscheidender ist jedoch die Angabe der Versicherungsnummer und des Kennzeichens, um die eindeutige Zuordnung Ihres Vertrages zu gewährleisten und Verwechslungen zu vermeiden.
Bei Kfz-Versicherungen: Trotz Schufa bestehen Sonderkündigungsrechte
Jede Kfz-Versicherung kann nach einem Jahr problemlos gekündigt werden, unabhängig vom Vorliegen eines Schufa-Eintrags oder der Art der Versicherung. Auch die Versicherungsgesellschaft spielt keine Rolle. Neben der ordentlichen Kündigung zum regulären Vertragsende haben Sie jedoch die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht steht jedem Versicherungsnehmer unter bestimmten Umständen zu und hängt ebenfalls nicht vom Vorliegen eines Schufa-Eintrags ab.
Besonders wichtig ist dieses Recht, wenn Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erleidet und Sie es abmelden müssen. Auch beim Verkauf des Fahrzeugs haben Sie das Recht, die Versicherung vorzeitig zu beenden. Dazu genügt häufig eine Abmeldebescheinigung, um den Versicherungsvertrag vorzeitig zu beenden. Bereits bezahlte Beiträge, die über das Abmeldedatum hinausgehen, werden Ihnen selbstverständlich von der Versicherung erstattet.
Ein weiteres Sonderkündigungsrecht haben Sie bei unverschuldeten Beitragserhöhungen oder bei regulierten Schäden. Erhalten Sie während des Versicherungsjahres Informationen von Ihrer Kfz-Versicherung über eine geplante Erhöhung der Versicherungsbeiträge, haben Sie ab dem Datum des Erhalts zwei Wochen Zeit, den Vertrag zu kündigen. Ausnahmen gelten, wenn die Preiserhöhung auf Veränderungen in Ihrer Schadensfreiheitsklasse oder auf einen Wohnortwechsel zurückzuführen ist.
Nach einem regulierten Schaden kann Ihnen die Kfz-Versicherung problemlos außerordentlich kündigen. Sie selbst können ebenfalls von diesem Ereignis Gebrauch machen, um Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie über die vollständige Regulierung informiert wurden.
Sonderkündigung trotz Schufa: Wichtiges Wissen
Bei außerordentlichen Kündigungen müssen Sie den Kündigungsgrund angeben und diesen im Kündigungsschreiben erwähnen. Dieser Grund ergibt sich normalerweise aus den Informationen, die Sie von Ihrer Kfz-Versicherung erhalten haben. Sind Sie beispielsweise mit einer geplanten Beitragserhöhung nicht einverstanden und haben bereits ein günstigeres Angebot gefunden, verweisen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben einfach auf die Preiserhöhung. Bei einer Kündigung nach der Regulierung eines Schadens nennen Sie einfach die Schadensregulierung und erklären, dass Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten.
Es ist ratsam, nicht nur auf die außerordentliche Kündigung zu setzen, sondern zusätzlich eine ordentliche Kündigung durchzuführen. Dadurch sind Sie doppelt abgesichert, falls Ihre außerordentliche Kündigung nicht anerkannt wird. Formulieren Sie in Ihrem Kündigungsschreiben: »... hiermit kündige ich die Versicherung außerordentlich zum ..., hilfsweise zum ... (Ende des Versicherungsvertrags)«.
Trotz Schufa kündigen und wechseln: So gelingt es richtig
Trotz eines Eintrags in der Schufa und möglicherweise schlechter Bonität haben Sie gute Chancen, Ihre Kfz-Versicherung zu wechseln und zu kündigen. Ohne Kfz-Versicherung sind Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht berechtigt, am Straßenverkehr teilzunehmen. Sollte eine Ablehnung erfolgen, können Sie gegebenenfalls auf eine Haftpflichtversicherung zurückgreifen, die ohne große Hürden abgeschlossen werden kann.
Bevor Sie jedoch Ihre bestehende Kfz-Versicherung kündigen, sollten Sie einen Tarifvergleich durchführen und einen neuen Versicherungsanbieter finden. Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung, und ohne Versicherungsnachweis können Sie Ihr Fahrzeug nicht legal nutzen. Suchen Sie zuerst nach einem neuen Versicherer oder Tarif, stellen Sie eine Versicherungsanfrage, warten Sie auf die Bestätigung des neuen Vertrags und kündigen Sie dann erst Ihre alte Kfz-Versicherung. Dieser Ablauf ist besonders wichtig, wenn Sie trotz eines Schufa-Eintrags in eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung wechseln möchten.
Unser Rat: Versicherer senden Ihnen häufig eine Versicherungsbestätigung per E-Mail kurz nach Abschluss des Vertrags zu. Diese Bestätigung wird vom Straßenverkehrsamt problemlos akzeptiert und beinhaltet die gewünschte eVB-Nummer.
Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, wird Ihr bisheriger Versicherer das Straßenverkehrsamt darüber informieren, dass die Versicherung aufgehoben wird. Sie müssen dann den neuen Versicherungsnachweis erbringen und der Behörde vorlegen, auch wenn die Neuversicherung den Versicherungsstatus meldet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keine Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz auf den Straßen unterwegs sind.
Vergleichen Sie jetzt und kündigen Sie rechtzeitig
Sie wissen nun, worauf es bei der Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung ankommt. Wenn Sie eine Kfz-Versicherung suchen, die Ihnen Einsparungen bietet und möglicherweise zusätzliche Leistungen bietet, helfen wir Ihnen gerne weiter. Auf unserer Website bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Tarifvergleich für alle Varianten der Kfz-Versicherung an. Geben Sie einfach Ihre Daten ein, vergleichen Sie die verschiedenen Tarife und wählen Sie das Angebot aus, das am besten zu Ihnen passt. Trotz eines Schufa-Eintrags ist es durchaus möglich, eine hochwertige Vollkaskoversicherung zu erhalten. Besonders bei einer Vorauszahlung der Jahresprämie ist eine Ablehnung aufgrund eines Schufa-Eintrags unwahrscheinlich. Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung hingegen ist es so gut wie unmöglich, dass eine Versicherung Sie als Kunden ablehnt. Werfen Sie einfach einen Blick auf unseren Vergleich und kündigen Sie Ihre bestehende Kfz-Versicherung trotz Schufa, sobald Sie ein vielversprechendes Angebot gefunden haben.